Im Folgenden wird auf einige wichtige Normen hingewiesen. Die meisten Richtlinien tragen empfehlenden Charakter. Dennoch geben sie die wissenschaftlich begründeten Wir- kungsfunktionen und Grenzwerte sowie einige Hinweise zum Umgang mit der optischen Strahlung.
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Seit 1984 existiert eine Empfehlung der ACGIH
(American Conference of Governmental Industrial
Hygienists) mit dem Titel: Threshold Limit Values for
Chemical Substances and Physical Agents and
Biological Exposures Indices (neueste Fassung
Cincinnati, 1995).
Diese Regelung des ACGIH wurde im Wesentlichen vom amerikanischen National Institute for Occupational Safty and Health (NIOSH) und von der Weltgesund- heitsorganisation (WHO) sowie vom internationalen Strahlenschutzverband (IRPA) übernommen. - IRPA/ICNIRP: Guidelines on limits of exposure to ultraviolet radiation of wavelength between 180 nm and 400 nm (1985 und 1989)
- Duchene, A.S.etal. (1991): IRPA Guidelines on protection against nonionizing radiation, Pergamon Press New York
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ICNIRP: Guidelines of limits of exposure to broadband
incoherent optical Radiation (0,38µmto3µm)
(September 1997) - IEC 608259: Compilation of maximum permissible exposure to incoherent optical radiation
- prEN 121981: Strahlung an Maschinen
- DIN 5031-10 vom März 2000 über photobiologisch wirksame Strahlung
Zusammenfassend geht aus diesen Richtlinien hervor, dass an einem Arbeitstag für die Haut im Wellenlängenbereich von (180 nm) 200 nm bis 400 nm eine wirksame Bestrahlung bis 30 J/m² noch zulässig ist. Für das Auge sollte sowohl die wirksame Bestrahlung im Wellenlängenbereich von (180 nm) 200 nm bis 400 nm an einem Arbeitstag den Schwellwert von 30 J/m² als auch für den Wellenlängenbereich 315 nm bis 400 nm (UVA) 10 KJ/m² nicht überschreiten. Diese Grenzwerte gelten nur für Exposition durch künstliche UV-Strahlungs- quellen am Arbeitsplatz. Zur Minimierung der langfristigen Schädigungen an den Arbeitsplätzen im Innenraumbereich sollte ein Jahresgrenzwert eingeführt werden. Ein Wert von etwa 4000-6000 J/m² könnte relevant sein.
Die dargestellte Grafik zeigt die Empfehlung der IRPA für die maximale Bestrahlung pro 8 Stunden Arbeitstag. Daraus kann man entnehmen, dass die maximale Empfindlichkeit im Bereich 270 nm (UVC) vorliegt.